Kennzeichnungspflicht von digital bearbeitetem Bildmaterial einen Schritt weiter – Plastische und Ästhetische Chirurginnen & Chirurgen erfolgreich mit Petition

Berlin, 25.06.2024 – Norwegen hat sie seit Juli 2022, Frankreich bereits seit 2017 (Erweiterung in 2023) und Israel seit 2013 – die Kennzeichnungspflicht für digital bearbeitetes Bildmaterial. Endlich gibt es in Deutschland nun einen ersten Vorstoß des Bundestags zum Schutz junger Menschen. Dank einer gemeinsam eingereichten Petition der drei großen Fachgesellschaften für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Deutschland DGPRÄC, VDÄPC und DGÄPC und regem Austausch mit dem Petitionsausschuss, wurde das Anliegen nun im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen, die Petition den Bundesministerien für Justiz und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu überweisen.

Seit geraumer Zeit setzen sich die drei Fachgesellschaften gemeinsam verstärkt dafür ein, dass vor allem die junge, noch leicht zu beeinflussende Zielgruppe im Umgang mit Sozialen Medien geschützt wird. Dies da gerade in den Praxen und Kliniken der Fachärzt*innen für Plastische und Ästhetische Chirurgie auffällig viele junge Patient*innen mit realitätsfremden Wünschen vorstellig werden.  Bereits Anfang des Jahres wurde eine Petition eingereicht, die eine gesetzliche Regelung für eine Kennzeichnungspflicht für digital bearbeitetes und KI-generiertes Bild- und Videomaterial in den Sozialen Medien sowie der Werbung in Deutschland fordert. Da diese durch eine Petition aus dem Jahr 2021 blockiert wurde, konnte erst jetzt über beide Petitionen im Bundestag beraten werden. Mit einem offenen Brief an die zuständigen Ministerien (Anlage) haben die Fachgesellschaften das Thema weiter verdeutlicht und zum Dialog eingeladen.

„Je früher wir die Menschen für gefilterte und bearbeitete Bilder sensibilisieren und so vor unerreichbaren Schönheitsidealen schützen, desto geringer werden die Spätschäden ausfallen.“

„Nachdem trotz verstärkter medialer Präsenz und steigender Sensibilität für dieses Thema politisch lange Zeit das große Schweigen herrschte, begrüßen wir den Beschluss des Bundestags“, so Prof. Dr. Henrik Menke, Past-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC). Denn Tatsache ist: Viele, vor allem junge Menschen nutzen täglich mehrfach einen oder auch mehrere Social Media Accounts und werden dort mit unrealistischen und uniformen Schönheitsidealen konfrontiert. Die Auswirkungen hiervon wurden in mehreren Studien belegt. „Gerade bei jungen Menschen nimmt die Zahl der Beauty-Eingriffe rapide zu, weil ein noch nicht so gefestigtes Selbstbild auf mehrstündigen Social-Media-Konsum pro Tag trifft. Je früher wir die Menschen für gefilterte und bearbeitete Bilder sensibilisieren und so vor unerreichbaren Schönheitsidealen schützen, desto geringer werden die Spätschäden ausfallen“, so Prof. Ada Borkenhagen, die sich als Professorin für Gendersensitive Medizin und Psychotherapie intensiv mit diesem Thema beschäftigt und die Petition sowie das Vorgehen unterstützt.

„Die Fälle von Selbstwahrnehmungsstörungen bei uns in den Praxen und Kliniken nehmen weiter zu!“

Die neuesten Zahlen der DGÄPC Statistik zeigen über die letzten drei Jahre sehr deutlich, dass die Beeinflussung der Sozialen Medien auf das Selbstbild eklatant ist. „Wir sehen es auch bei uns in den Praxen und Kliniken. Die Fälle von Selbstwahrnehmungsstörungen (Dysmorphophobie) nehmen weiter zu – mit teils sehr grotesken Wünschen und Vorstellungen auf Patientenseite“, so Dr. Alexander P. Hilpert, Past-Präsident der der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC). Dabei könne eine Kennzeichnungspflicht bei der täglichen Auseinandersetzung mit idealisierten und unrealistischen Körperbildern und Gesichtern helfen, das Selbstwertgefühl zu schützen und auch psychischen Erkrankungen wie der Dysmorphophobie vorbeugen. „Um weiter auf die Wichtigkeit einer Kennzeichnungspflicht aufmerksam zu machen und voranzutreiben, freuen wir uns über jeden, der unser Anliegen auch weiterhin unterstützt.“ Denn auch das, so der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, zeigen die neuesten Zahlen: Mehr als die Hälfte der befragten Patient*innen unter 30 Jahren spricht sich für eine Kennzeichnungspflicht bearbeiteter Bilder aus.

Schritt in die richtige Richtung

Mit dem Beschluss des Bundestags, sich weiter mit einer gesetzlichen Regelung für eine Kennzeichnungspflicht von digital bearbeitetem Bildmaterial zu beschäftigen, ist der erste wichtige Schritt in die richtige Richtung zwar getan, dennoch mahlen die politischen Mühlen langsam.

Prof. Dr. Detlev Hebebrand, Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) ist weiterhin motiviert: „Wir müssen hier jetzt alle am Ball bleiben und uns weiter für das Thema stark machen, um den Druck auf die Politik zu erhöhen. Auch wenn wir als Fachärzte und -ärztinnen für Plastische und Ästhetische Chirurgie vermeintlich unseren Unterhalt damit verdienen, Menschen zu mehr Selbstwertgefühl zu verhelfen, so gibt es ganz klare ethische Grenzen. Wir sehen uns in der Pflicht, diese leicht zu beeinflussenden Patienten zu schützen.“

So oder so ähnlich könnte die Kennzeichnung in Deutschland erfolgen.

©DGÄPC

 

Den offenen Brief, die Petition und weitere Downloads zur Initiative finden Sie hier.