Kassenzulassung

Mit der Kassenzulassung erhält der Arzt die Möglichkeit, den Großteil der Bevölkerung zu behandeln. Der gesetzlich Versicherte muss lediglich seine Versichertenkarte bei dem Arzt vorlegen, die Abrechnung der Behandlung erfolgt dann direkt zwischen Arzt und Krankenkasse. Für einzelne Leistungen (z. B. Psychotherapie) muss jedoch zuvor ein Antrag gestellt werden.