Der Weg zum „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“
Die Plastische Chirurgie wurde in Deutschland 1978 als Teilgebiet der Chirurgie eingeführt, seither gibt es eine geregelte Weiterbildungsordnung für Plastische Chirurgen in Deutschland. 1992 wurde auf dem Deutschen Ärztetag in Köln die Gebietsbezeichnung „Plastische Chirurgie“ geschaffen und damit der „Facharzt für Plastische Chirurgie“ eingeführt. 2004 wurde er in der Musterweiterbildungsordnung in „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ umbenannt. 2018 erfolgte mit der letzten Novellierung der Musterweiterbildungsordnung die Erweiterung des Facharzttitels in Facharzt für Plastische, Rekonstruktve und Ästhetische Chirurgie.
Etwa 100 Weiterbildungskurse pro Jahr
Die DGPRÄC fördert aktiv die Weiterbildung ihrer Mitglieder und die Weiterentwicklung des Faches. Für die Mitglieder in der Aus- und Weiterbildung werden im Jahr etwa 100 Weiterbildungskurse angeboten. Über ihren Vertreter in der gemeinsamen Weiterbildungskommission der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC) bringt die DGPRÄC ihren Sachverstand direkt in die Gestaltung der Weiterbildungsordnung ein. Mehr dazu erfahren Sie in den Dokumenten zur Geschichte der Weiterbildung.
Rotation ist unerlässlich
Seit dem Jahr 2008 wird per Online-Umfrage zudem der Weiterbilder des Jahres gekürt, die Umfrageergebnisse sind zur Orientierung der Assistenten teilweise einsehbar. Die Datenbankabfrage der Weiterbildungsermächtigungen unterstützt Assistenten in der Weiterbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie genauso, wie ein Blick in das Weiterbildungslogbuch und die Musterweiterbildungsordnung. Um die dort geforderten Eingriffe auch ableisten zu können, ist während der Assistentenzeit häufig ein Jobwechsel oder die Rotation notwendig, da kaum eine Abteilung die gesamte Breite des Faches abbilden kann.