Historie der DGPRÄC
Der Zweite Weltkrieg führte in den USA, Großbritannien und Skandinavien zu einer Blüte der Plastischen Chirurgie. Neu gegründete Abteilungen für Plastische Chirurgie und Zentren zur Behandlung Schwerbrandverletzter kümmerten sich um die vielen Kriegsverletzten, womit das Fach stetig mehr öffentliche Anerkennung genoss. In Deutschland hingegen gelang es nicht, an die plastisch-chirurgische Tradition des 19. und frühen 20. Jahrhunderts anzuknüpfen.
Eine Reihe junger Chirurgen verließ daher die junge Bundesrepublik, um im Ausland die neuesten Techniken und Kenntnisse der Plastischen Chirurgie zu erwerben. Zurück in Deutschland half ihnen ihr Wissen bei der Gründung eigener Abteilungen und Zentren. Die fachliche Eigenständigkeit war nun der nächste logische Schritt.
1955 wurde in München die „Arbeitsgemeinschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie“ der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) ins Leben gerufen. Bereits 1961 sah sich die Gesellschaft wegen des großen Interesses gezwungen, die Arbeitsgemeinschaft zu einer eigenen „Sektion für Plastische und Wiederherstellungschirurgie“ zu wandeln. Auf ihrem Weltkongress der Plastischen Chirurgie akzeptierte die „International Confederation for Plastic and Reconstructive Surgery“ (ICPRS) die Sektion 1963 jedoch nicht als deutsche Interessenvertretung. Aus diesem Grunde wurde die „Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie“ (DGPW) ins Leben gerufen, die schnell zum Sammelbecken verschiedener Mediziner wurde, die Interesse an plastisch-chirurgischen Eingriffen hatten. Die Chirurgen selbst gerieten jedoch bald in die Minderheit.
1968 – Jahr des Aufbruchs
Nach einem Eklat auf der Mitgliederversammlung 1968 verließ eine Gruppe Chirurgen die DGPW, mit dem Ziel, die Plastische Chirurgie in Deutschland als eigenständige „Monospezialität“ mit fachärztlicher Weiterbildungsordnung und Prüfung zu verankern. Am 16. Oktober 1968 hoben elf Gründungsmitglieder in Bochum die „Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen“ (VDPC) als neue wissenschaftliche Gesellschaft und gleichzeitig Berufsverband aus der Taufe. Sie wurde später in Ludwigshafen am Rhein unter der Nummer 1318 in das Vereinsregister eingetragen.
Mit der Anerkennung der Plastischen Chirurgie als offizielles Teilgebiet der Chirurgie verbuchte die VDPC 1978 einen wichtigen Erfolg. Um den Titel „Chirurg – Plastische Chirurgie“ führen zu dürfen, forderten die Bundes- und Landesärztekammern nun eine zusätzliche zweijährige Weiterbildung nach der abgeschlossenen Weiterbildung zum Chirurgen. In Deutschland war die VDPC somit zum offiziellen Gesprächs- und Verhandlungspartner für Plastische Eingriffe aufgewertet worden. Auf internationaler Ebene konkurrierte sie weiterhin mit der DGPW.
Internationale Anerkennung
Im Mai 1979 eskalierte die Situation auf dem 7. Internationalen Kongress der ICPRS in Rio de Janeiro. Nach heftigen Querelen über eine mögliche Fusion stellte VDPC-Mitglied Fritz E. Müller letztlich den Antrag, die VDPC als alleinige nationale Vertretung der deutschen Plastischen Chirurgie anzuerkennen. Die Mehrheit der Delegierten stimmte diesem Antrag zu. Die Teilnahme der VDPC an internationalen Gremien war somit gesichert.
Im Mai 1992 erreichte die VDPC ein weiteres großes Ziel: Auf dem Deutschen Ärztetag in Köln wurde die Gebietsbezeichnung „Plastische Chirurgie“ geschaffen und damit der „Facharzt für Plastische Chirurgie” eingeführt. Die Weiterbildungsordnung sah von nun an eine vierjährige Weiterbildung nach der zweijährigen Basisweiterbildung zum Chirurgen vor. 2005 wurde die Facharzt-Bezeichnung in „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ umbenannt. Mit der neuen Musterweiterbildungsdnung erfolgte 2018 neuerlich eine Erweiterung des Titels in Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.
2005 erhielt auch die VDPC einen neuen Namen: Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen.
Eine weitere Umbenennung erfolgte auf der Mitgliederversammlung am 30.09.2022, seit dem ist die DGPRÄC die Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.
Warum? Der bisherige Name adressierte explizit Chirurgen und schloß damit implizit Chirurginnen aus. Dies erschien dem Vorstand nicht mehr zeitgemäß, schließlich ist die DGPRÄC die Fachgesellschaft der Plastischen Chirurginnen und Chirurgen. Ein Blick in die Mitgliederstruktur offenbart zudem, dass der Anteil Plastischer Chirurginnen langsam aber stetig wächst, eine Entwicklung, die sich, wie ein Blick auf die Verteilung der Assoziierten Mitglieder in Weiterbildung zeigt, weiter verstärken wird. Die Mitgliederversammlung folgte dem Vorschlag mit überwältigender Mehrheit. Um auch im Satzungstext allen gerecht zu werden, wurde eine Generalklausel eingefügt, die verdeutlicht, dass mit dem generischen Maskulinum alle Geschlechter adressiert sind.