KV-Ermächtigung

Eine KV-Ermächtigung wird z. B. an Chefärzte eines Klinikums vergeben. Somit können Patienten im Krankenhaus ambulant behandelt werden – ähnlich wie in einer Arztpraxis.
Die KV-Ermächtigung gilt nur für Leistungen, die vor Ort nicht ausreichend von Ärzten mit Kassenzulassung abgedeckt werden können. Eine Ermächtigung ist immer begrenzt: Dauer, Ort und Art der Leistungen sind genau geregelt.
Ein Arzt wird stets aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse ermächtigt. Aus diesem Grund darf er sich nicht vertreten lassen oder Assistenten beschäftigen (Ausnahme: Urlaubsvertretung).