Ein öffentliches Krankenhaus untersucht und heilt – im Gegensatz etwa zu einer Privatklinik – sowohl Patienten mit einer privaten Krankenversicherung als auch gesetzlich Versicherte.
Ein öffentliches Krankenhaus untersucht und heilt – im Gegensatz etwa zu einer Privatklinik – sowohl Patienten mit einer privaten Krankenversicherung als auch gesetzlich Versicherte.