Für die Zusatzbezeichnung Handchirurgie muss sich der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie für weitere drei Jahre weiterbilden. In diesem Zeitraum eignet er sich die komplexe Handchirurgie, die Untersuchung und Behandlung von Haut, Sehnen, Knochen, Gelenken, Nerven und Blutgefäßen an. Angeborene Fehlbildungen der Hand, Infektionen, Krebs oder abgetrennte Finger gehören nun zu seinem Aufgabengebiet.