Facelift
Bereits ab dem 30. Lebensjahr zeigen sich erste Anzeichen von Hautalterung im Gesicht, wie zum Beispiel Falten auf der Stirn, um die Augen und um den Mund herum. Dies entsteht durch eine nachlassende Hautelastizität, Volumenverlust sowie durch die Schwerkraft, welche zu hängender Haut im Kinn- und Halsbereich führt. Auch die erschlaffende Muskulatur des Unterhautgewebes trägt zu einem gealterten Aussehen bei. Die Geschwindigkeit des Alterungsprozesses hängt dabei von familiären Veranlagungen ab, wird jedoch durch eine aktive Mimik, UV-Strahlung, Lifestyle und Rauchen beschleunigt.
Ein Facelift ist eine Möglichkeit, um das Erscheinungsbild nachhaltig zu verjüngen. Der Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurg plant den Eingriff individuell entsprechend den Wünschen und Vorstellungen des Patienten. Ein typisches Facelift gibt es daher nicht. In der Regel werden dabei die Schläfen, Wangen und Hals gleichzeitig gestrafft sowie das abgesackte Unterhautgewebe angehoben. Eine Stirnstraffung oder eine Augenbrauenanhebung können ebenfalls Teil des Facelifts sein. Eine solche Operation kann je nach Befund auch zusammen mit anderen Eingriffen wie Nasenkorrekturen oder Lidstraffungen durchgeführt werden.
Das Facelift kann die Haut straffen und zu einem deutlich verjüngten Aussehen führen, kann jedoch den natürlichen Alterungsprozess nicht vollständig aufhalten. Die Dauerhaftigkeit des Ergebnisses hängt von individuellen Faktoren wie der Beschaffenheit des Gewebes ab. Generell kann ein Facelift auch unter 50 Jahren durchgeführt werden, jedoch sollten bei minimaler Faltenbildung zunächst auch andere Maßnahmen wie Eigenfett-Unterspritzungen oder minimalinvasive Methoden erwogen werden.
Es ist nicht das Ziel des Facelifts, alle Gesichtsfalten vollständig zu entfernen. Ein maskenhaftes Aussehen sowie eine eingeschränkte Mimik wären die Folge. Daher sind die Erfahrung, das Können und das ästhetische Empfinden des Plastischen Chirurgen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Eingriffs.
Feine Fältchen um Mund und Augenlider können durch ein Facelift nicht gestrafft werden. Für eine solche Behandlung müssen andere Methoden wie Laser, Hautabschleifung oder ein chemisches Peeling in Betracht gezogen werden. Weiterhin stehen auch Methoden zur Verfügung, die auf die Regeneration des Gewebes abzielen (Microneedling). Ihr Plastischer Chirurg berät Sie gerne.
Das Gespräch mit dem Facharzt
Voraussetzung für einen gelungenen Eingriff ist ein ausführliches Gespräch über die Details der Operation, mögliche Komplikationen und das zu erwartende Ergebnis. Entscheidend für die Zufriedenheit nach dem Eingriff ist hier die gute Aufklärung und eine ausreichende Information des Patienten. Nutzen Sie daher die Gelegenheit, alle wichtigen Fragen vor der Operation zu klären. Nehmen Sie eventuell eine Begleitperson mit. Meist ist ein einmaliges Vorgespräch nicht ausreichend. Noch offene Fragen sollten dann in einem weiteren Termin besprochen werden. Unbedingt sollte aber zwischen dem Vorgespräch und der Operation genügend Bedenkzeit liegen, damit die Entscheidung zur Operation wohlüberlegt getroffen werden kann. Die Einwilligung zur Operation wird der Plastische Chirurg mit Ihnen besprechen. Die Einwilligungserklärung enthält Ihre persönlichen Daten, eine Aufklärung über die Art der Behandlung und die besprochenen möglichen Komplikationen. Sie erklären sich durch Ihre Unterschrift mit dem Eingriff einverstanden und versichern, dass Sie über die Risiken aufgeklärt wurden. Falls es zu Komplikationen kommt oder Sie mit dem Ergebnis des Eingriffs unzufrieden sind, kann es zu Folgeoperationen kommen. Bei „medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen“ (SGB V § 52) ist die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet, Sie bei schicksalhaften Komplikationen, die der Arzt nicht verschuldet hat, an den Kosten der Folgeoperationen angemessen zu beteiligen. Vor dem ersten Eingriff können Sie sich gegen das Risiko dieser Folgekosten versichern. Fragen Sie Ihren Plastischen Chirurgen nach dieser Möglichkeit.
Vor dem Facelift
14 Tage vor der Operation sollten Sie keine Schmerzmittel einnehmen, die Acetylsalicylsäure enthalten (z. B. Aspirin). Die blutverdünnende Wirkung verzögert die Blutgerinnung und kann Nachblutungen verursachen. Auch auf hormonhaltige Medikamente wie Östrogenpräparate oder die Antibabypille sollten Sie verzichten. Reduzieren Sie den Konsum von Nikotin und Alkohol vor dem Eingriff auf ein Minimum.
Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein oder leiden Sie unter Allergien (z. B. gegen Medikamente, Desinfektionsmittel oder Pflaster), teilen Sie dies unbedingt dem Arzt mit. Informieren Sie ihn auch auf jeden Fall über bekannte Krankheiten. Neigen Sie zu blauen Flecken oder anhaltenden Blutungen nach kleinen Verletzungen, sollte der Plastische Chirurg eine Gerinnungsstörung vor der Operation unbedingt ausschließen. Außerdem sollten Sie ihm mitteilen, ob Sie eine starke Gewichtsreduktion planen, da sich dadurch das Ergebnis verändern kann.
Als Raucher sollten Sie mindestens vier Wochen vor Ihrem Termin das Rauchen einstellen, um das Risiko von Wundheilungsstörungen zu vermindern, bei denen Zellen der frischen Wunde absterben. Es ist übrigens nicht erforderlich, dass die Haare vor dem Eingriff rasiert werden. Im Gegenteil: Wenn Sie Ihr Haar sehr kurz tragen, sollten Sie es etwas länger wachsen lassen, um die Operationsnarben besser kaschieren zu können. Für die Zeit nach dem Eingriff sollten Sie etwa ein bis zwei freie Wochen einplanen, an denen Sie nicht arbeitsfähig sein werden.
Der Eingriff wird in der Regel stationär durchgeführt. Er kann entweder in Vollnarkose oder bei kleineren Operationsverfahren in Lokalanästhesie vorgenommen werden. Welche Voruntersuchungen dafür notwendig sind und wann sie durchgeführt werden, besprechen Sie am besten mit Ihrem Plastischen Chirurgen. Sie werden auch Gelegenheit haben, mit dem Anästhesisten über die Narkose zu sprechen. Je nach Eingriff ist mit einem Klinikaufenhalt von ein bis fünf Tagen zu rechnen.
Die Operation
Es wird empfohlen, ein bis zwei Wochen freizunehmen, nachdem der Eingriff durchgeführt wurde, da in dieser Zeit eine Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist. Es dauert etwa drei Wochen, bis eine gesellschaftliche Teilnahme sinnvoll ist. Vorher ist es jedoch möglich, sich zu schminken und blaue Flecken abzudecken. Der Eingriff wird in der Regel stationär durchgeführt und kann entweder unter Vollnarkose oder Lokalanästhesie erfolgen. Voruntersuchungen und die Entscheidung darüber, welche Art der Anästhesie verwendet werden soll, sollten mit dem Plastischen Chirurgen besprochen werden. Der Klinikaufenthalt beträgt je nach Art des Eingriffs ein bis drei Tage.
Die möglichen Eingriffe bei einem Facelift sind so individuell wie das menschliche Gesicht. Der Plastische Chirurg plant eine Operation, die auf die Vorstellungen des Patienten abgestimmt ist und aus verschiedenen Eingriffen in verschiedenen Regionen besteht. Dabei wird sorgfältig abgewogen, welche Wirkung die einzelnen Eingriffe haben werden und wie sich Narbenbildung vermeiden lässt. Je nach gewünschter Straffung werden unterschiedliche Schnitte gesetzt. Die modifizierte Schnittführung (Linie 1) verläuft bogenförmig am Haaransatz kurz vor dem Ohr entlang. Beim klassischen Facelift (Linie 2) verläuft der übliche Schnittverlauf von der Schläfe über das Ohr bis hin zum Nacken hinter den Ohren in die Haare.
Bei der SMAS-Straffung wird nicht nur die Haut, sondern auch die darunter liegende Bindegewebsschicht abgelöst und einzeln angehoben. Die Schicht, bestehend aus straffem Binde- und Fettgewebe und zarten Muskeln, wird gestrafft und vernäht, um überschüssige Haut ohne Spannung zu entfernen und ein maskenhaftes Ergebnis zu vermeiden. Das tiefe SMAS Lifting geht noch weiter, indem das Gewebe wie ein Block angehoben wird. Häufig werden tiefere Falten gleichzeitig mit Eigenfett unterpolstert, um nicht zu viel “ziehen zu müssen“ und natürlichere Ergebnisse zu erlangen.
Das Mini-Lifting strafft meist nur die obere Hautschicht und wird normalerweise für einen begrenzten Gesichts- oder Halsbereich eingesetzt, was zu kürzeren Narben führt. Die Wirkung ist jedoch oft begrenzter und hält oft nicht so lange an. Es können auch nur einzelne Gesichtspartien gestrafft werden, wie zum Beispiel durch ein Stirnlifting, bei dem die Stirn geglättet und die Augenbrauen angehoben werden, oder bei einem Mid-Face-Lift, bei dem die Wangen und die Nasolabialfalten geliftet werden.
Viele dieser Korrekturen werden heute auch endoskopisch oder über kleinere Schnitte durchgeführt, um die Narbenbildung zu minimieren. Oft werden auch mehrere Operationsverfahren kombiniert. Je nach Art des Eingriffs dauert ein Facelift drei bis fünf Stunden.
Nach dem Facelift
Der Verband und eventuelle Drainagen können häufig bereits nach einem Tag entfernt werden. Die Fäden werden meist nach fünf bis 14 Tagen entfernt. Blutergüsse und ein leichtes Taubheitsgefühl im gesamten Gesichtsbereich sind zunächst normal. Kopf und Gesicht sind in ihrer Bewegung zu Beginn noch eingeschränkt, jede unnötige Bewegung sollte vermieden werden. Die Schwellungen im Gesicht sind ein bis zwei Tage nach dem Eingriff besonders stark und können Ihr Aussehen vorübergehend fremd erscheinen lassen. Sie bilden sich aber innerhalb der folgenden zwei bis drei Wochen wieder zurück. Je nach Veranlagung und Art des Liftings sollten Sie etwa ein bis zwei Wochen zur Erholung einplanen. Sportliche Aktivitäten, Rauchen, Schmerzmittel oder direktes Sonnenlicht sollten Sie für vier Wochen vermeiden. Ein Facelift kann bei Bedarf wiederholt werden.
Welche Komplikationen können entstehen?
Jede Operation bringt Risiken mit sich. Die Risiken eines Facelifts können aber minimiert werden, wenn die Operation von einem qualifizierten Plastischen Chirurgen mit genügend Erfahrung vorgenommen wird. Trotz größter Sorgfalt können aber, wie bei jedem chirurgischen Eingriff, während oder nach der Operation vereinzelt Komplikationen auftreten.
Allgemein besteht das Risiko von Blutergüssen und Blutungen. Infektionen können zu Wundheilungsstörungen, Blutgerinnsel zu einem Gefäßverschluss führen (Thrombose) oder in die Lunge gelangen (Lungenembolie). Bei der Gabe von Medikamenten oder Betäubungsmitteln kann es zu Allergien und Unverträglichkeiten kommen. Sollten Bluttransfusionen nötig sein, kann bei allen Vorsichtsmaßnahmen eine Infektion nicht ausgeschlossen werden.
Nach der Operation können Taubheitsgefühle durch gedrückte Nerven oder andere Lagerungsschäden auftreten, die jedoch meist abklingen. Nach einem großen Facelift kann es zu einem Taubheitsgefühl der Haut kommen. Selten kann es zu Haarausfall im Schläfenbereich kommen. Die Haare wachsen jedoch meist während der nächsten Monate wieder nach. Durch Schwellungen kann es selten zu einer vorübergehenden Schädigung des Gesichtsnervs kommen. Eine vorübergehende Lähmung einzelner Gesichtspartien (z. B. Augen oder Mund) kann die Folge sein. Im Allgemeinen regenerieren sich die Nerven innerhalb von drei bis sechs Monaten jedoch wieder völlig. Eine permanente Lähmung der Gesichtsmuskulatur ist eine sehr seltene Komplikation.
Tipps für die Arztwahl
Für die Wahl des geeigneten Arztes sollten Sie sich genügend Zeit nehmen. Werden Sie sich klar darüber, was Sie an Ihrem Aussehen stört und welche Erwartungen Sie in die Operation setzen. Fragen Sie auch Ihren Hausarzt, welchen Facharzt für Plastische Chirurgie er empfiehlt. Voraussetzung für ein zufriedenstellendes Operationsergebnis ist die Wahl eines entsprechend ausgebildeten Spezialisten. Wir raten dringend zur Wahl eines Facharztes für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, der über eine langjährige Weiterbildung verfügt. Gemeinsam mit Ihnen wird er im Vorfeld die geeignete Operationsmethode auswählen sowie Möglichkeiten, Grenzen und Alternativen des geplanten Eingriffs klären.
Der Plastische Chirurg ist ein anerkannter Facharzt, der nach Abschluss seines Medizinstudiums eine sechsjährige Weiterbildung absolviert hat. In dieser Zeit muss er unter Aufsicht zahlreiche Operationen vornehmen. Nach diesen praktischen Erfahrungen und theoretischer Weiterbildung muss der Arzt die Facharztprüfung bei der jeweiligen Landesärztekammer ablegen. Erst dann erhält er offiziell den Titel „Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“. Aktuell werden auch die auslaufenden Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ und „Facharzt für Plastische Chirurgie“ geführt, deren Weiterbildung vergleichbar war. Damit haben Sie als Patient den eindeutigen Nachweis einer umfassenden Qualifikation.
Nur diese Facharzttitel sind geschützt. Andere Bezeichnungen wie „Schönheitschirurg“, „Kosmetischer Chirurg“ oder „Ästhetischer Chirurg“ sind keine geschützten Titel und können von jedem Arzt auch ohne nachgewiesene Weiterbildung geführt werden. Über ihre Aus- bzw. Weiterbildung sagen sie nichts aus.