BII (Breast Implant Illness)
Bei der unter anderem als „Breast Implant Illness (BII)“ bzw. ASIA (Autoimmune Syndrome Induced by Adjuvants) bezeichneten Symptomatik handelt es sich um ein Krankheitsbild, das mit Brustimplantaten aus Silikon in Verbindung gebracht wird. Berichtet wird ein sehr breites Spektrum von Symptomen, die sich mit denen anderer Erkrankungen überschneiden. Sie umfassen unter anderem chronische Müdigkeit, Gelenkschmerzen, Herzrasen, Vergesslichkeit und Konzentrationsstörungen, Migräne, Muskelschwäche, Taubheitsgefühle, Hautauschlag, depressive Verstimmung, hormonelle Beschwerden und andere. Eine gründliche Abklärung zum Ausschluss anderer Erkrankungen ist daher erforderlich.
Bisher konnte die pathophysiologische Kausalkette zwischen Brustimplantaten und der BII nicht abschließend nachgewiesen werden. Wissenschaftliche Studien hierzu dauern an. Spezifische diagnostische Marker zum Nachweis einer möglichen Erkrankung existieren aktuell nicht. Eine Klassifizierung per ICD-10-Code und Anerkennung als Erkrankung durch die WHO liegen aktuell nicht vor. Sowohl Patient:innen als auch Ärzt:innen berichten von einer nachhaltigen Verbesserung der Beschwerden nach der Explantation der Implantate. Diese erfolgt je nach intraoperativen Befund mit oder ohne die umgebende Kapsel. Es liegen allerdings auch Publikationen und Patientenberichte vor, bei denen dies Vorgehen nicht zu einer Verbesserung geführt hat.
Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie (DGPRÄC) ist zur Implantatesicherheit im steten Austausch mit der in Deutschland zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM). Dieses ermöglicht potentiell betroffenen Patient*innen eine Erkrankungsmeldung. Im Dialog mit dem BfARM wird aktuell eine Patienteninformation sowie ein gesonderter Meldebogen für diesen Bereich entwickelt. Weiterhin setzt sich die DGPRÄC seit 2013 für ein verpflichtendes Implantateregister ein. Dieses wurde nun vom Gesetzgeber beschlossen, ab dem 01.01.2024 müssen einige Implantate, darunter auch Brustimplantate, verpflichtend dort eingetragen werden, um Risiken und evtl. Nebenwirkungen systematisch erfassen zu können.