Berlin – Darauf weist, mit Blick auf den weiteren Verlauf der Verlosung eines ästhetischen Eingriffs in Polen die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) hin.
Am 22. November hatte die „Gewinnerin“ den Beauty-Gutschein in einer Celler Diskothek gewonnen, zwei Wochen später lag sie, begleitet von einem TV-Team, in Posen, Polen auf dem OP-Tisch, ließ sich drei Stunden nach Ankunft die Brüste vergrößern und trat einen Tag später die Heimreise an. Dabei erfolgte die Aufklärung drei Stunden vor dem Eingriff, laut TV Team wurde nur das Nötigste übersetzt. „Ein ganz und gar unübliches Vorgehen“, konstatiert Prof. Dr. Christian Gabka, Vizepräsident der DGPRÄC und fügt hinzu, dass die DGPRÄC im Vorfeld eindeutig davor gewarnt habe, dass bei einer derartigen Aktion Mängel in der Aufklärung und eine unzureichende Bedenkzeit zu befürchten seien. Zurück in Niedersachsen erfolgte dann das böse Erwachen. Ein Implantat verrutschte unter dem Brustmuskel, die vermittelnde Agentur und der operierende Chirurg beharrten darauf, dass die Patienten sich daheim „nicht sachgerecht“ verhalten hätte. „Ohne die Patientin untersucht zu haben, lässt sich nur schwer sagen, ob das Implantat aufgrund eines Behandlungsfehlers oder zu früher Abnahme der Verbände verrutscht ist, fest steht“, so Prof. Dr. Christian Gabka „,dass der Verlauf bei einem behandelnden Arzt in Wohnortnähe sicher günstiger gewesen wäre. Fragen hätten unmittelbar geklärt werden können, Unsicherheiten ausgeräumt. Aber nicht nur die mangelnde Nachbetreuung spricht aus Gabkas Sicht gegen einen Eingriff im Ausland. „Auch eine sorgfältige Diagnosestellung, Recherchen zu der Qualifikation des Operateurs und mehrere Beratungsgespräche, im Zweifel mit unterschiedlichen Ärzten, bleiben bei Auslands-OPs häufig auf der Strecke“, führt der Plastische und Ästhetische Chirurg aus und verweist auf den aktuell vorliegenden Fall einer in Tschechien missglückten Nasen-OP.
Auch im Inland ist Vorsicht geboten
Wer eine Behandlung in Deutschland plant, sollte sich genau mit der Qualifikation des Operateurs auseinander setzen, so Gabka. Auch hier sei die verloste Brust-OP ein gutes Beispiel. Aus eigenem Antrieb hatte sich die Patientin zur Korrektur an einen Mund-Kiefer-und Gesichtschirurgen gewandt, der sich mit seiner Klinik für Ästhetisch-Plastische Chirurgie im Internet präsentiert, Ende bis dato offen. „Zwar können Mund-Kiefer-und Gesichtschirurgen, ebenso wie Hals- Nasen- und Ohrenärzte eine zweijährige Zusatzweiterbildung absolvieren und sind dann berechtigt den Zusatz „Plastische Operationen“ zu tragen, damit sind sie aber lediglich für plastische Eingriffe im Kopf- und Halsbereich qualifiziert“, stellt der Plastische und Ästhetische Chirurg klar und führt weiter aus, dass der Begriff „Schönheitschirurg“ oder ähnliches nicht geschützt sei. Geprüft seien nur von den Ärztekammern vergebene Facharzttitel, somit der sechs Jahre weitegebildete Plastische und Ästhetische Chirurg und für den Kopf- und Halsbereich eben auch Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgen sowie Hals- Nasen- und Ohrenärzte mit der Zusatzqualifikation „Plastische Operationen“. Bei Zweifeln rät Gabka, sich an die zuständige Ärztekammer oder die DGPRÄC zu wenden.