Berlin – Am 26. Januar wies die amerikanischen Zulassungsbehörde „Food and Drug Administration“ (FDA) darauf hin, dass Patientinnen mit Brustimplantaten möglicherweise ein geringfügig erhöhtes Risiko hätten, an dem sehr seltenen großzelligen anaplastischen T-Zell Lymphom (ALCL) zu erkranken. Bei dem Lymphom handelt es sich nicht um Brustkrebs. Laut FDA wurden weltweit etwa 60 Fälle aufgedeckt, bei denen sich in der bindegewebigen Kapsel um die Silikonbrustprothese herum ALCL gebildet habe. Bei 5 bis 10 Millionen Trägerinnen von Brustimplantaten weltweit ist dies eine verschwindend geringe Zahl.
Kein neues Phänomen
„Der Zusammenhang ist nicht neu“, erläutert Prof. Dr. Raymund Horch, Sekretär der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). Bereits im Jahr 2008 wurden Mitglieder der DGPRÄC über entsprechende Studien informiert. Da die Gefahr einer Erkrankung insgesamt sehr gering sei und die Studienlage dürftig, sei das Phänomen zwar in Fachkreisen diskutiert worden, Patientinnen aber wegen der noch unsicheren Datenlage nicht breit darauf hingewiesen. „Das ist aus meiner Sicht nicht zielführend. Zum einen legen Studiendaten zwar den Verdacht eines Zusammenhangs nahe, auf der anderen Seite tritt dieser Krebs wirklich extrem selten auf. Selbst die FDA sieht keinen Grund, vor Brustvergrößerungen mit Implantaten zu warnen, sondern informiert lediglich über den vermuteten Zusammenhang“, berichtet der Plastische und Ästhetische Chirurg. Um eine Verbindung zwischen ALCL und Brustimplantaten wirklich zu erschließen, bedürfe es weit mehr Daten, dies könne die Warnung der FDA befördern. Auch die DGPRÄC werde ihre Mitglieder erneut auffordern, ein verstärktes Augenmerk auf die Erkrankung zu legen.
Ruhe bewahren und Vorsorge betreiben!
Da das ALCL an der Brust bis dato lediglich bei Nachoperationen aufgrund von Schmerzen, Knoten, Schwellungen oder Asymmetrie diagnostiziert wurde, rät die FDA nur bei Auftreten dieser Symptome zu weiteren Maßnahmen. Dem stimmt Prof. Dr. Raymund Horch zu und ergänzt, dass die FDA ohnehin drei Jahre nach der Implantation zu einem MRT rät, um Rupturen auszuschließen. In Folge solle dann im Zwei-Jahres-Rhythmus ein MRT gemacht werden. Dies sei auch in Deutschland gängige Praxis und aus seiner Sicht ausreichend, wenn flankierend regelmäßige Selbstuntersuchungen und die übliche Mammographie erfolge. Allerdings, so Horch, müssten behandelnde Ärzte für das Krankheitsbild sensibilisiert werden. Die DGPRÄC habe ihre Mitglieder entsprechend informiert und auch um Mitteilung gebeten, falls bei einer Patientin ACLS diagnostiziert werde oder bereits wurde. Auch der Deutschen Aufsichtsbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) in Bonn, sollten Fälle gemeldet werden. „Mit internationaler Wachsamkeit lässt sich der Zusammenhang dann hoffentlich rasch besser entschlüsseln“, hofft der Vizepräsident des BfARM Dr. Karl Broich.