Berlin – Mit Befremden kommentiert Prof. Dr. Christian Gabka, Vizepräsident „Ästhetik“ in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), die Reaktion der Diskothek Inkognito in Celle auf den auch durch die DGPRÄC ausgelösten öffentlichen Druck zu der Verlosung einer Brust-OP. „Aus der fest terminierten Brust-OP mit der Pflicht zum anschließenden Foto-Shooting für den Flyer der Diskothek inklusive vorangehendem, die Menschenwürde völlig außer Acht lassenden, Auswahlprocedere, wurde über Nacht der Wettbewerb um einen Beauty-Gutschein“, wundert sich der Plastische und Ästhetische Chirurg.
Von der Brust-OP zur Reise ins Ungewisse
Dabei ist es besonders bemerkenswert, dass sich nun weder in der Pressemitteilung zur „Umwidmung“ der Aktion noch auf der „Bewerbungshomepage“ ein Hinweis darauf findet, dass es hier auch um plastisch-ästhetische und damit chirurgische Eingriffe geht. Den Teilnehmern wird auf der nunmehr völlig umgestalteten Seite – aus entblößten Brüsten wurden gefärbte Haare – mitgeteilt, dass „ein Beauty Package in Höhe von 3.700,- €, einzulösen bei der Agentur „Du bist schön” sowie dem Beautystudio Mitra’s und anderes zu gewinnen sei. In der Presseinformation ist zu lesen, dass sämtliche kosmetische Leistungen des Veranstalters, der Agentur „Du bist schön“, im Wert von bis zu 3700 Euro – damit der teuerste Eingriff, nämlich ein Facelift – gewählt werden können, alternativ das Angebot des Beauty Studios Mitra. „Es ist bezeichnend, dass nicht erwähnt wird, dass die veranstaltende Agentur plastisch-ästhetische Eingriffe in Polen vermittelt, im Gegenzug aber in ganzer Breite das Angebot des Beauty Studios dargestellt wird. Berücksichtigt man weiterhin, dass auch der Modus zur Vergabe des Gutscheins nicht mehr dargestellt wird, so begeben sich die Teilnehmerinnen jetzt erst recht auf eine Reise ins Ungewisse“, konstatiert Gabka.
Facelift, langes Haar oder doch der „neue“ Busen?
Für den Plastischen und Ästhetischen Chirurgen liegt auf der Hand, dass bisherige Bewerberinnen ohnehin eine chirurgische Korrektur wünschen und es wohl auch im Interesse des Veranstalters liegen dürfte, dass die eigene Leistung zum Zuge kommt, nämlich ein plastisch-ästhetischer Eingriff – hier verharmlosend als kosmetische Leistung der Agentur bezeichnet. „Die Bewerberinnen dürften von diesem oberflächlichen Einlenken genauso irritiert sein wie wir“, konstatiert er und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Risiken eines chirurgischen Eingriffs auch unter diesen neuen Vorzeichen weiter bestehen. So könne es immer zu so genannten schicksalhafte Komplikationen, wie zum Beispiel eine Verhärtung der Brust um ein Implantat (Kapselfibrose) oder Wundheilungsstörungen kommen. Hier müsse den Teilnehmerinnen klar sein, dass ihre gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet ist, sie an den Folgekosten angemessen zu beteiligen. Hinzu käme, dass erst vor Ort ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt stattfinde, in der Agentur finde laut deren Homepage ein Beratungsgespräch mit „Beautyexpertinnen“ statt – deren Qualifikation sei, so Gabka, fraglich, ebenso, von wem und wo die Patientinnen nachbehandelt würden.