Liposuktion bei Lipödem Stadium III:
G-BA unterläuft Facharztstandard

Berlin, 19. September 2019 – „Die DGPRÄC begrüßt, dass der G-BA Frauen, die massiv unter dem Lipödem leiden, eine Operation ermöglicht. Allerdings wirft die Ausgestaltung Fragen auf“, erklärt Prof. Dr. Lukas Prantl, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen mit Blick auf die zu dem Verfahren zugelassenen Operateure.

Schulung ersetzt Weiterbildung?
Mit der heute beschlossenen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Qualitätssicherung Liposuktion (Fettabsaugung) bei Lipödem im Stadium III, wird es betroffenen Patientinnen ermöglicht, diese Erkrankung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse behandeln zu lassen. „Was im Grundsatz zu begrüßen ist, verstört in der Umsetzung“, konstatiert Prof. Prantl. So soll es neben Plastischen Chirurgen, die als einzige Facharztgruppe die Liposuktion, also Fettabsaugung, in ihrer Weiterbildung erlernen, auch „andere operativ tätige Fachärztinnen und Fachärzte, wenn sie die im Beschluss genannten Anforderungen erfüllen“ die Indikation stellen und den Eingriff durchführen, ist der Presseinformation des G-BA zu entnehmen. „Unklar bleibt, welche Anforderungen dies sind, da der Beschluss noch nicht öffentlich ist. Es kann jedenfalls nicht sein, dass Herz- oder auch Unfallchirurgen dieses komplexe Krankheitsbild operativ behandeln“, erläutert Prantl fassungslos und verweist auf die Düsseldorfer Todesfälle nach Gesäßvergrößerung durch einen Internisten.
Damit sei der G-BA bei der Behandlung des Stadium III noch weiter gegangen, als bei der beschlossenen Erprobungsstudie zu Stadium I und II, wo Plastische Chirurgen und Dermatologen zum Verfahren zugelassen sind. „Man fragt sich, wozu es von den Ärztekammern mit Fachgesellschaften entwickelte Weiterbildungskataloge gibt und Facharztprüfungen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss diese Grundsätze einfach über den Haufen wirft“, ärgert sich der Plastische Chirurg. Eine fundierte Ausbildung ist unverzichtbar, um auch auftretende Komplikationen frühzeitig zu erkennen und beherrschen zu können.

Komorbiditäten und abgesaugte Menge erhöhen Komplikationsrisiko
Insbesondere im Stadium III sei das Lipödem, so Prantl, häufig mit Begleiterkrankungen und Adipositas assoziiert. In ihrer Stellungnahme habe die DGPRÄC daher eine begleitende Adipositas Therapie und eine Behandlung erst ab einem BMI unter 35 empfohlen, laut Ärzteblatt soll der Eingriff nun lediglich bei einem BMI zwischen 35 und 40 erfolgen. Dabei sei der BMI nicht willkürlich gewählt, sondern entspreche der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation.  „Wir möchten niemandem Leistungen vorenthalten und sind überzeugt, dass die Liposuktion eine nachhaltige Therapie darstellt, sie ist aber erst sinnvoll, wenn auch eine zusätzliche Adipositas behandelt wird“, stellt Prantl klar.

Presseinfo des G-BA: https: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/811/
Bericht im Deutschen Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106125/Liposuktion-kann-ab-Stadium-3-kuenftig-Kassenleistung-sein