Berlin – Darauf weist die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) hin, nachdem am Dienstag erneut ein so genannter „Schönheitschirurg“ wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Zwar berge jeder operative Eingriff Risiken, auch wenn er von einem versierten Plastischen Chirurgen durchgeführt werde, stellt Prof. Dr. Günter Germann, Vizepräsident der Gesellschaft klar, diese ließen sich aber minimieren, wenn man einen Facharzt für ‘Plastische und Ästhetische Chirurgie’ konsultiere. Hier scheine dies nicht der Fall gewesen zu sein.
Schönheitschirurg – was ist das?!
Besonders zu beachten und für Patienten äußerst verwirrend sei, dass es sich bei Begriffen wie Schönheitschirurg’, ‘ästhetischer Chirurg’ oder ‘kosmetischer Chirurg’ um selbst gewählte Bezeichnungen handele, deren Verwendung nicht geschützt ist. Anders sei dies bei der Berufsbezeichnung ‘Plastischer und Ästhetischer Chirurg’, diese Mediziner haben alle eine entsprechende sechsjährige Weiterbildung absolviert. Ähnlich ist dies bei Hals-Nasen-Ohren-Ärzten und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, diese Fachärzte können nach zweijähriger Weiterbildung die Zusatzqualifikation ‘Plastische Operationen’ erwerben und sind damit für Eingriffe im Bereich des Kopfes qualifiziert.
Arztsuche leicht gemacht
Aber auch mit diesem Wissen, stellt sich weiterhin die Frage ‘Wie finde ich den richtigen Arzt für mich?’. Eine Vorauswahl entsprechend der Qualifikation ist über die Landesärztekammern oder die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) möglich. Der Berufsverband der Plastischen Chirurgen bietet unter www.plastische-chirurgie.de eine online-Arztsuche für Patienten an, gleiches gilt für die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch Plastischen Chirurgen. In dieser Gesellschaft sind Plastische Chirurgen organisiert, die primär ästhetische Eingriffe vornehmen.