Berlin – So beurteilt Prof. Dr. Günter Germann, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) die aktuelle Veröffentlichung der Stiftung Warentest in der Ausgabe 2/2008 zum Thema Schönheitsoperationen.
Die Umfrage und ihre Interpretation
Der Veröffentlichung war eine online Umfrage zum Thema Schönheitsoperation vorangegangen, die 558 kompletten Antworten wurden nun ausgewertet. „Bereits mit Initiierung der Umfrage hatten wir die Redaktion der Stiftung Warentest schriftlich darauf hingewiesen, dass die Umfrage einen entscheidenden Faktor nicht berücksichtig – die Qualifikation des Arztes“, berichtet Prof. Germann und erläutert, dass die Schlüsse aus der Umfrage damit mehr als fraglich seien. So ergab die Auswertung, dass jeder vierte mit dem Ergebnis der Operation unzufrieden war, jeder fünfte den Eingriff nicht mehr oder nicht mehr beim selben Arzt durchführen lassen würde. „Die Ursache dafür könnte nicht zuletzt die falsche Wahl des Arztes sein, effektive Hinweise dazu, findet der geneigte Leser in dem dreiseitigen Beitrag leider nicht.“
Fragliche Aufklärung und Handlungsanweisungen
Im Kasten zu Rechtsfragen werde er, so Germann, leider weiter verwirrt und auch noch falsch informiert. Hier sei zwar ganz richtig zu lesen gewesen, dass der Begriff Schönheitschirurg nicht geschützt ist, weiter dann aber „Eine definierte Facharztqualifikation gibt es dafür nicht, außer der Spezialisierung zum plastischen Chirurgen oder entsprechender Zusatzqualifikationen.“ Prof. Germann erläutert dazu: „Eine derart verkürzte und sachlich falsche Darstellung hätte ich der Stiftung Warentest nicht zugetraut“, und führt aus, dass der Facharzt für Plastische Chirurgie in Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie umbenannt wurde, um auch für Patienten deutlich zu machen, dass Ästhetische Eingriffe am ganzen Körper in der Weiterbildung dieses Faches verankert seien. Hinter den nebulös gefassten entsprechenden Zusatzqualifikationen könne sich nur die Zusatzbezeichnung Plastische Operationen für HNO-Ärzte und Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgen verbergen, die nach zweijähriger Zusatzweiterbildung und Prüfung vergeben werde und für ästhetische Eingriffe im Kopf- und Halsbereich qualifiziere. „Dies so darzustellen, hätte sicher zur Aufklärung beigetragen.“
Damit aber noch nicht genug der Falschdarstellung. Zu „Kassen“ ist in diesem Kasten zu lesen, dass diese Schönheitsoperationen nicht zahlen und seit diesem Jahr meist auch nicht für Folgeeingriffe aufkommen, die sich aus einer missglückten Operation ergeben können. „Zum einen werden ästhetische Eingriffe bei medizinischer Indikation zwar zunehmend seltener, aber manchmal doch von der Kasse übernommen, so zum Beispiel eine Lidstraffung, wenn das Sichtfeld deutlich eingeschränkt ist, zum anderen sieht die Gesundheitsreform des letzten Jahres vor, dass die Kassen ihre Versicherten an Folgekosten medizinisch nicht indizierter Maßnahmen angemessen beteiligen“, führt Prof. Germann aus und stellt abschließend mit Verwunderung fest, dass die Stiftung Warentest mit diesem Beitrag entgegen ihrer üblichen Gewohnheiten wohl weniger aufklären, als polarisieren wolle, anders ließen sich auch Sätze wie „(…) – Eltern mit Kindern haben offenbar andere Sorgen“ oder „Letzter Schrei ist die Korrektur von breiten Füßen – damit sie in modische superschmale Treter passen“, wohl kaum erklären. „So ist das letzte Beispiel ein Eingriff, den ein seriöser Arzt niemals durchführen würde, da er die Funktion beeinträchtigt“, erläutert Germann und wünscht sich nicht nur von der Stiftung Warentest sondern allen Medien eine seriöse, umfassende und nicht nur an der Oberfläche kratzende Aufklärung zu diesem Thema.