Berlin, 01.07.2024 – „Gleich zweite gute Nachrichten auf einmal, hatte der GBA für Patientinnen mit Lipödem und ihre Behandler“, freut sich Priv.-Doz. Dr. med. Mojtaba Ghods, Sprecher der AG Lipödem der DGPRÄC. „Die Übergangsregelung, wonach Patientinnen im Stadium III der Erkrankung ein Anrecht auf eine Behandlung durch eine Fettabsaugung haben wird verlängert und die Studie soll bis Ende des Jahres ausgewertet sein.“
Erprobungsstudie im Zeitplan
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte mit Stand vom 26.06.2024 ein Update zur Methodenbewertung der Liposuktion beim Lipödem abgegeben. In der Pressemitteilung heißt es, dass die Ergebnisse der Erprobungsstudie „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“ derzeit durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution ausgewertet werden und voraussichtlich im Dezember 2024 vorliegen werden. Damit befinde sich die Studie im Zeitplan. Auf der Basis des neuen Wissensstandes wird der G-BA beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird und wenn ja, bei welchen Erkrankungsstadien des Lipödems. Der G-BA gibt an, dass diese Beratungen im kommenden Kalenderjahr 2025 abgeschlossen sein sollen. Zitiert wird Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung: „Wir alle sind gespannt auf die Ergebnisse der ersten multizentrischen, randomisierten und kontrollierten Studie zur Liposuktion beim Lipödem“.
Ghods unterstreicht die Bedeutung der Studie für die Versorgungssituation bei Betroffenen mit Lipödem: „Auf der Grundlage dieser Studie mit über 400 Teilnehmenden, bei denen an 14 aktiven Studienzentren insgesamt über 1.000 Liposuktionen durchgeführt worden sind, kann endlich die Evidenzlage zu Nutzen, Effektivität und Sicherheit des Verfahrens abschließend beurteilt werden. Wir erwarten mit Spannung und optimistisch die Ergebnisse des 12-monatigen Nachbeobachtungszeitraums und hoffen auf klare Regelungen für unsere Patientinnen“.
Berücksichtigung der S2k Leitlinie in G-BA Beratungen verbleibt unklar
Unklar bleibt, inwiefern die als „Handlungskorridor“ vorgesehenen Empfehlungen der kürzlich veröffentlichen S2k Leitlinie Lipödem) in den Beratungen berücksichtigt werden. Eine der relevantesten Änderungen in der neuen Leitlinie betrifft den Wegfall der bislang genutzten Stadienklassifikation. Therapiemaßnahmen, wie die operative Versorgung, sollen somit grundsätzlich unabhängig vom morphologischen Befund – und stattdessen bestimmt von der individuellen Symptomatik – verordnet werden. Von Relevanz für die G-BA Beratungen ist zudem die Leitlinienempfehlung, dass kein expliziter Zeitraum definiert werden solle, über den konservative Therapien durchgeführt werden sollten, bevor die Indikation zur Operation erwogen werden könne, berichtet Ghods, der sowohl an der Erarbeitung der Leitlinie beteiligt war als auch eines der Studienzentren leitet.
Ausnahmeregelung für Lipödem im Stadium III wird verlängert
Die aktuell bis Ende 2024 befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei Lipödem in Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung ist, soll laut G-BA zeitnah verlängert werden. Dr. Monika Lelgemann sagte hierzu: „[Die Ausnahmeregelung] wird nicht auslaufen, bevor der G-BA zum regulären Leistungsanspruch beschlossen hat. Das möchte ich nochmals ausdrücklich betonen, da wir zu dieser Frage verstärkt Nachfragen von Patientinnen sowie Ärztinnen und Ärzten bekommen.“ Diese Nachricht wird von der DGPRÄC ausdrücklich begrüßt, da es die Rahmenbedingungen der Versorgungssituation für betroffene Patientinnen bis zur endgültigen Methodenbewertung sicherstellt.
Pressemitteilung des GBA:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1192/
Qualitätssicherungsrichtlinie, Liposuktion bei Lipödem Stadium III:
https://www.g-ba.de/richtlinien/112/
S2k Leitlinie Lipödem:
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/037-012