Berlin – „Die Liposuktion, also Fettabsaugung, ist bei der Behandlung des Lipödems ein sicheres und nachhaltiges Verfahren“, konstatiert Prof. Dr. Riccardo Giunta, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). Die DGPRÄC begrüße daher den Vorstoß des Gesundheitsministers, den betroffenen gesetzlich versicherten Patienten diese Behandlungsoption möglichst rasch zu ermöglichen.
Lipödem: Kompression, Entstauung oder Absaugung
Beim Lipödem, so Giunta, handele es sich um eine krankhafte, sehr schmerzhafte, symmetrische Fettansammlungen an Beinen oder Armen, die oft vererbt würden. Zumeist seien Frauen betroffen. Sie wüssten häufig lange nicht, worunter sie leiden und würden stigmatisiert, da diese krankhafte Fettverteilungsstörung nicht selten als Adipositas fehlinterpretiert werde. Entgegen der häufig empfohlenen Diäten, die keine Fettgewebsabnahme an den betroffenen Extremitäten bewirken, sollten Patienten mit Kompressionsstrümpfen, Entstauungstherapien und Physiotherapie behandelt werden. Eine Heilung sei so jedoch oft nicht möglich – im besten Fall lasse sich das weitere Voranschreiten der Erkrankung verzögern. Im schlimmsten Fall drohe gar die Berufsunfähigkeit, da Patienten schließlich, aufgrund von Bewegungseinschränkungen, Gelenkfehlstellungen und Arthrose, bedingt durch die Fettansammlungen, nicht mehr mobil seien. Die sekundären Kosten für die sozialen Sicherungssysteme seien enorm. Anders sei dies bei einer chirurgischen Intervention: „Die Behandlung erfolgt hier über eine Fettabsaugung, die die Patienten von ihrer Last befreit. Wir sind überzeugt, dass dies Patienten nachhaltig hilft. Daher hat sich die DGPRÄC seit 2014 intensiv am Stellungnahmeverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) beteiligt und die Therapie stets befürwortet“, berichtet Giunta und stellt klar, dass aufwändige Kostenübernahmeverfahren für jeden Einzelfall das Leid der Patienten aktuell unnötig verlängern.
Liposuktion: schnell, aber sicher!
Giunta weist darauf hin, dass diese Methode durch Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie angewendet werden sollte, da diese als einzige Facharztgruppe die Liposuktion bereits in ihrer Weiterbildung erlernen. „Da die Fettzellen krankhaft verändert sind, ist die Absaugung hier anspruchsvoller, als bei gesunden Menschen. Wir fordern daher auf, in der geplanten Methodenaufnahmeverordnung (MAV) gleichzeitig auch klare Anforderungen zur Qualifikation der Leistungserbringer zu formulieren, um so die Qualität der Behandlung für die Patienten abzusichern“, stellt der Plastische Chirurg klar. Dies habe man auch beim GBA stets betont. „Soweit wir dem Änderungsentwurf zum Terminservicegesetz (TSVG) entnehmen, soll die Erprobungsstudie beim GBA weiterhin durchgeführt werden und die MAV bis zum Abschluss gelten,“ berichtet Giunta. „Wir werden uns selbstverständlich weiterhin auch aktiv einbringen, um die Evidenz der Methode zu stärken. Aktuelle wissenschaftliche Beiträge zum Themenkomplex ,Liposuktion beim Lipödem‘ finden sich auch in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ,Handchirurgie, Mikrochirurgie, Plastische Chirurgie‘.“ Hier werde erneut deutlich, wie nachhaltig dieser Eingriff die Lebensqualität erhöhe.