Berlin, 16. September 2019 – Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) appelliert anlässlich des Welttags der Patientensicherheit am 17. September an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, „fachfremdes“ Operieren in der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie zu verbieten.
„Wildwuchs“ muss gestoppt werden
„Der Bundesgesundheitsminister muss eine rechtliche Regelung vorlegen, die fachfremdes Operieren verbietet und somit die Bevölkerung vor lebensgefährlichen Komplikationen durch Eingriffe nicht ausreichend qualifizierter Ärzte schützt“, fordert Prof. Dr. Riccardo Giunta, Präsident der DGPRÄC.
Es sei im Sinne des Patientenschutzes, die unklare Rechtslage in der Ästhetischen Chirurgie zu beseitigen und eine nachgewiesene und vor den Landesärztekammern geprüfte Weiterbildung zur Bedingung für diese Art von Eingriffen zu machen, erklärt der Plastische Chirurg.
Fachärzte der Plastischen Chirurgie verfügen über eine sechsjährige Weiterbildung und Erfahrungen mit ästhetischen Eingriffen in allen Körperregionen. Darüber hinaus haben sie Erfahrungen im Umgang mit chirurgischen Komplikationen, kritisch kranken Patienten auf der Intensivstation, weiterhin den notwendigen Nachweis einer festgelegten Anzahl von Operationen erbracht sowie eine Prüfung durch die Landesärztekammern abgelegt. Die immer stärker werdende Nachfrage nach ästhetisch-chirurgischen Eingriffen und die damit einhergehende Normalisierung, vor allem bei jüngeren Menschen, birgt immer größere Gefahren für Patienten, da sie schlichtweg nicht überblicken können, welche Qualifikation der operierende Arzt tatsächlich hat. „Ein „Schönheitschirurg“ ist nicht unbedingt ein Facharzt für Plastische Chirurgie wie der überwiegende Teil der Bevölkerung vielleicht meinen möchte. Auch Ärzte ohne jede Facharztbezeichnung oder Ärzte anderer Fachgebiete, die keine Weiterbildung im Bereich der Ästhetischen Chirurgie im Sinne der geprüften Weiterbildung durch die Landesärztekammer haben, verstecken sich unter diesem Deckmantel“, erläutert der DGPRÄC-Präsident. Oft haben diese zwar Kenntnisse der Ästhetischen Chirurgie, etwa im Rahmen eines Wochenendkurses oder einer Hospitation erhalten, eine durch die Landesärztekammern geprüfte Weiterbildung in der Plastischen Chirurgie haben sie jedoch nicht. „Der Patient fällt hier auf eine Mogelpackung herein“, so Giunta. Der Begriff „Schönheitschirurg“ ist nicht geschützt, sondern mehr Schein als Sein und kann für Patienten tödliche Folgen haben.
Erst im Juli hatte ein Todesfall bei einer Glutealvergrößerung (umgangssprachlich Po-Vergrößerung), durchgeführt von einem Internisten, also einem Arzt ohne durch die Ärztekammern geprüfte chirurgische Ausbildung, für Schlagzeilen gesorgt (siehe Pressemeldung vom 5. Juli 2019).
Patientensicherheit hat größte Priorität
Jeder Facharzt sollte nur die Eingriffe durchführen, die er während der Facharztweiterbildung auch in der entsprechenden Körperregion erlernt hat, um Patienten eine bestmögliche, fachgerechte Behandlung zu ermöglichen. Auf diese Weise dürfte natürlich auch ein Mund-Kiefer- und Gesichtschirurg keine Bauchdecke straffen oder eine Brust vergrößern, und ein Facharzt für Gynäkologie kein Facelift vornehmen.
„Die Kriterien der Weiterbildung in der Plastischen Chirurgie sind von den Landesärztekammern klar definiert. Für einen effektiven Patientenschutz fehlt eine eindeutige Rechtslage, die diese zur notwendigen Voraussetzung macht. Die DGPRÄC setzt sich hier für besseren Patientenschutz ein“, resümiert der Präsident.
Die Weltgesundheitsversammlung hat den 17. September zum Welttag der Patientensicherheit erklärt. Ziel der Initiative ist Patienten, Gesundheitspersonal, politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler, Forscher, professionelle Netzwerke und die Gesundheitsbranche zu mobilisieren, um sich für die Patientensicherheit einzusetzen und das Engagement in der Öffentlichkeit für Themen im Bereich Patientensicherheit zu stärken.