Glossar
GOÄ
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung aller medizinischer Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist Abrechnungsgrundlage bei Patienten, die ihre Behandlung selbst bezahlen (in der Regel privat versicherte Patienten) sowie für alle anderen Leistungen, die von einem Arzt in Deutschland in Rechnung gestellt werden. Die GOÄ teilt jeder Leistung und jedem Verbrauchsmaterial eine Ziffer zu, die eine bestimmte Summe wert ist.
Goldstandard
Der Goldstandard beschreibt ein Diagnoseverfahren oder eine Therapie, die in Expertenkreisen als derzeit beste oder wirksamste Methode anerkannt ist. Im Idealfall wird eine Methode durch kontrollierte Studien nachweisbar zum Goldstandard.
Gynäkologie
Die Gynäkologie (Frauenheilkunde) befasst sich mit den Erkrankungen des weiblichen Sexual- und Fortpflanzungstraktes. Der Facharzt für Gynäkologie hat nach dem Medizinstudium eine fünfjährige Weiterbildung absolviert.